„Perfekt vorbereitet auf die E-Rechnung“

Grundsätzlich gilt ab dem 01.01.2025 die E-Rechnungsverpflichtung.
Ab dann müssen E-Rechnung empfangen, maschinell lesbar gemacht und archiviert werden.
Für den Versand von E-Rechnungen gibt es jedoch Übergangsregelungen: Erst ab dem 01.01.2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro dazu verpflichtet, E-Rechnungen erstellen und versenden zu können.
Um Ihnen den Übergang zu erleichtern, bieten wir Ihnen folgende Lösung zur maschinellen Weiterverarbeitung und Validierung von E-Rechnungen an Ihrer Finanzbuchhaltung an.

Produktinfo Scannen-Buchen-Archivieren

Anmeldung zur Präsentation Scannen-Buchen-Archivieren / E-Rechnung

Anmeldung elektronische Kassen beim Finanzamt (eAs)

Ihr FACTO-Kassensystem, das vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurde,
muss verpflichtend bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt angemeldet werden.
Nähere Informationen finden Sie hier.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Aktion Scannen-Buchen-Archivieren

Neuigkeiten

Kundenrezensionen

ADDISSON SBS Rewe

Buchhaltungsprozesse im Autohaus Schwettling digitalisiert:
  Frau Schwettling und Frau Weidenhammer sind überzeugt von
‘Scannen Buchen Archivieren‘ für ihr Finanzbuchhaltungssystem SBS Rewe neo.

Den ganzen Artikel können Sie hier lesen.

Alternative zu VAUKAS/VauCash

Nachfolge / Alternative zu VAUKAS / VauCash

Anfragen zu einer Nachfolgelösung für VAUKAS bzw. VauCash können wir positiv beantworten.
Die wichtigsten Funktionalitäten haben wir in der Produktbeschreibung zusammengefaßt.
Sollten sich weitere Fragen zur Funktion, Systemvoraussetzungen oder Einführung in Ihrem Haus ergeben, sprechen Sie uns bitte an.

Zur Produktinformation kommen Sie hier.

Für eine individuelle Angebotserstellung senden Sie uns bitte die ausgefüllte Checkliste an
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Software für Kasse im Autohaus FACTO 5.3 und Technische Sicherheitseinrichtung

Kompetent und Engagiert. Gemeinsam für den Mittelstand

Probleme oder Fragen zu Ihrer betriebswirtschaftlichen Anwendungssoftware?

Bei uns erhalten Sie kompetente Hilfe und Betreuung bei der Nutzung Ihrer Software, egal ob Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Zeitwirtschaft, Sicherheits- und Kommunikationsthemen und auch für branchenspezifische Lösungen für Kfz-Handel und -Service.

Wir legen Wert auf besten Service, qualitativ hochwertige, korrekte und zuverlässige Arbeit. Eine hohe Kundenzufriedenheit steht dabei an erster Stelle.

Sonderkonditionen für Existenzgründer

 

Existenzgründer, deren Eintrag in das Handelsregister maximal 12 Monate zurückliegt, profitieren in unserer aktuellen Aktion von Sonderkonditionen bei der Anschaffung von Software für die Finanzbuchhaltung.

Wir haben dazu verschiedene Pakete geschnürt, die neben rabattierten Lizenzpreisen auch günstigere Konditionen im Dienstleistungsbereich enthalten.

Bei Interesse sprechen Sie uns bitte einfach an (Tel.: 0351 / 811260) - oder klicken Sie HIER...

Herzlich Willkommen beim Support

Wir unterstützen Sie per Fernwartung mit dem Teamviewer.
Sie haben Probleme mit Ihrem DMS-System?
Nutzen Sie unser Störungsmeldung Online zur direkten Ticketerfassung,
rufen Sie unsere Support-Hotline 0800/4545999 an oder senden Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.



Sehr geehrte Damen und Herren,

bald ist Ostern. Wissen auch Sie wie der Hase läuft? Wäre es nicht wunderbar, mehr als nur den üblichen Schokohasen und die Ostereier im Osternest zu haben?

Die Erfahrung der letzten 2 Jahre, in denen wir alle von der Corona-Pandemie betroffen waren, hatten auch etwas Positives. Aus jeder Krise wachsen neue Chancen. Für viele unserer Kunden hat sich herausgestellt, wie wichtig es ist, im eigenen Unternehmen die „Digitalisierung“ voranzutreiben. Neue Arbeitsbedingungen mit Homeoffice-Regelungen ergaben für jeden Unternehmer auch neue Herausforderungen.

Stellen Sie sich vor …

  • Sie könnten über 80% der Zeit sparen, wenn Sie Ihre Eingangsrechnungen digital und automatisiert bearbeiten.
  • Sie scannen und digitalisieren den aktuellen Rechnungsstapel bis hin zum vollautomatisch generierten Buchungsvorschlag aus Ihrer SBS Rewe neo®.
  • Alle Rechnungsbelege sind digital in Ihrem SBS Rewe neo® hinterlegt und einsehbar.
  • Durch eine intelligente OCR-Analyse (Texterkennung) können Sie jeden Beleg nach jedem gewünschten Inhalt mit einer Volltextsuche durchsuchen.
  • Sie haben in Ihrem Homeoffice einen VPN-Zugriff auf Ihre SBS Rewe neo® eingerichtet und haben immer und zu jeder Zeit auch Zugriff auf jeden digital archivierten Beleg.
  • mehr zum Thema Scannen-Buchen-Archivieren finden sie hier.

Das allzu stressige Jahresende ist vorbei und wir starten mit Ihnen gemeinsam in den Frühling. Genau jetzt wäre die richtige Zeit, die Digitalisierung auch bei Ihnen weiter voranzutreiben.

Wenn wir Sie neugierig gemacht haben, nehmen Sie Ihr Telefon zur Hand und rufen uns unter 0351/81126-0 an, wir vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Ein schönes Osterfest wünscht Ihnen Ihr Team der AK Systemberatung & Softwarebetreuung GmbH

Software für Kasse im Autohaus

FACTO 5.3 und Technische Sicherheitseinrichtung

 Ab 01.01.2020 wird für alle Kassen die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zur Pflicht!

Mit der gesetzlichen Regelung, der KassenSichV  vom 26.9.2017, die auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 16.12.2016 basiert,  soll die Unveränderbarkeit der Daten sichergestellt, Manipulation verhindert und die Prüfung durch das Finanzamt erleichtert werden. Dazu erfasst und signiert die TSE alle „aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle und andere Vorgänge“ (vgl. §146a Abs. 1 AO).

Damit Sie ab Januar 2020 rechtskonform mit Ihrer FACTO-Kasse arbeiten können, wird die AK Systemberatung & Softwarebetreuung GmbH gemeinsam mit der MSC Elektronische Bauelemente GmbH die Version FACTO 5.3 speziell für die Nutzung im Autohaus veröffentlichen. Die autohausspezifischen Anpassungen basieren darauf, dass Sie Ihr DMS (Dealer Management System) und Ihre Finanzbuchhaltung weiter nutzen und diese für die Kassen-Software erforderliche Daten zur Verfügung stellen. Diese Software-Version der Kasse ist in der Lage, alle „aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle und andere Vorgänge“ ordnungsgemäß mit der TSE zu kommunizieren, so dass diese von der TSE signiert und gespeichert werden können. Mit dem Modul Kasse aus dem Programmpaket der Warenwirtschaft FACTO 5.3 sind Sie auf der sicheren Seite. Wir haben die TSE implementiert und decken die rechtlichen Anforderungen ab. Durch die Bereitstellung von regelmäßigen Updates sind Sie immer auf dem aktuellsten Stand und somit auf gesetzliche Änderungen zu 100 % vorbereitet.

Sie suchen nach einer neuen Kassen-Software oder möchten Ihre  alte Finanzbuchhaltung ablösen?

Sprechen Sie uns an. Wir bieten Ihnen einen kostenfreien Beratungstermin und Präsentation remote oder vor Ort an.

Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Was ist die Kassensicherungsverordnung?

Die Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV 1) ) vom 26.9.2017 ist eine Verordnung des Finanzministeriums, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vorschreibt. Sie basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 16.12.2016 (kurz: KassenG 2) ).

Nach dem 30.09.2020 müssen in Deutschland Registrierkassen, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Die technische Sicherheitseinrichtung speichert die Transaktionen der Kasse auf ihrem internen Speicher und liefert die Transaktionsnummer und weitere Informationen, eine Signatur, an die Kasse zurück. Diese Informationen sind auf jeden Verkaufsbeleg bzw. Kassenbeleg lesbar zu drucken. Zusätzlich werden die Daten vollständig und unveränderbaren protokolliert. Die gespeicherten Protokolldaten müssen für das Finanzamt exportierbar sein.

  1. Quelle Bundesgesetzblatt Teil I im Bundesanzeiger Jahr 2017, Ausgabe Nr. 66: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s3515.pdf%27%5D__1614074497525 oder Link: https://www.gesetze-im-internet.de/kassensichv/BJNR351500017.html
  2. Quelle Bundesgesetzblatt Teil I im Bundesanzeiger Jahr 2016, Ausgabe Nr. 65: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s3152.pdf%27%5D__1614074164763

Übergangsfrist

Für nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschaffte Registrierkassen, die die Anforderungen der GoBD erfüllen, jedoch durch ihre Bauart nicht aufrüstbar sind und somit die Anforderungen des § 146a AO nicht vollständig erfüllen, ist eine verlängerte Nutzung bis zum 31.12.2022 gewährt. Diese Voraussetzungen sind nachzuweisen und die Systemdokumentation der Kasse dadurch zu ergänzen. Eine schriftliche Bestätigung des Herstellers der Kasse ist geeignet. Von der Ausnahmeregelung sind PC-Kassensysteme (mit Kassen-Software) nicht umfasst.

Fristverlängerung für Umrüstung

Für die Installation eines neuen Kassensystems wurde der Stichtag 30.09.2020 in fast allen Bundesländern auf den 31.03.2021 verlängert.

So finden Sie uns

AK Systemberatung & Softwarebetreuung GmbH, Bautzner Straße 147a, 01099 Dresden